Kurse-Fortbildung-Pflege-Buehnenbild.jpg Foto: A. Zelck/DRK

DRK-Pflegeakademie Baden Württemberg

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DRK-Pflege-Akademie Baden-Württemberg

Wolfgang Dieter

Leiter Aus- und Fortbildung

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Unsere Fortbildungsangebote im DRK Pflege-Akademieverbund

Die DRK-Pflege-Akademie Baden Württemberg, ein Akademieverbund der DRK-Kreisverbände im Deutschen Roten Kreuz  bietet zahlreiche Bildungsangebote zur Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften an. Das Fortbildungsangebot richtet sich speziell an Pflegekräfte, die im Rahmen der Qualitätssicherung die jährliche Fortbildung in Erster-Hilfe absolvieren müssen.

Der DRK-Akademieverbund setzt die einzelnen Schulungen in Baden-Württemberg nach festgelegten Qualitätskritierien um. Für alle Schulungen wurden Curricula erstellt und sichern eine einheitliches Schulungskonzept. Die Schwerpunkte der Schulungen liegen neben dem Fachbereich Erste Hilfe auch in den Bereichen Hygiene/Desinfektion, Häusliche Krankenpflege sowie die Ausbildung zum Helfer/Helferin in der Pflege (nach DRK-Ausbildungsordnung).

Die Anmeldung der Lehrgangsangebote erfolgt über die Übersicht "Kurse" direkt. Hier finden Sie die einzelnen Schulungen in Ihrer Nähe und Sie können sich direkt Online anmelden.

HIER kommen Sie direkt zum Akademieverbund der DRK-Kreisverbände.

Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte

Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter. Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende 4 Bereiche: 

  • aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
  • Pflegeprozessdarstellung
  • aktuelle Hygienevorschriften
  • Erste Hilfe

Pflegefachkräfte haben mind. 8 Fortbildungsstunden im Jahr in den unter Punkt 3 aufgeführten Bereichen zu absolvieren. Pflegefachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 50% und darunter haben mind. 4 Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen.

Der medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.