Foto: A. Zelck/DRK

Kurse Fort-Bildung Pflege

Wolfgang Dieter

Leiter Aus- und Fortbildung

ist gerne für Sie da!

Tel. 07433 / 90 99 25

E-Mail

Themen und Anwendung

Die Pflege-Fachkraft kann nach dem Kurs
  • Erklären, was Pfleger beachten müssen.
  • Notfälle einschätzen.
  • Bessere Notrufe machen.
  • Bewusstsein und Atmung prüfen.
  •  Stabile Seitenlage machen.
  • Bei Schlaganfall und Herzinfarkt Erste Hilfe leisten.
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung machen.
  • Helfen wenn jemand etwas verschluckt hat.

Kurse & Termine

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Bitte versuchen Sie es mit einem anderen Kurs.

Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte

Pflege-Fachkräfte müssen jedes Jahr 8 Fortbildungs-Stunden machen.
Wer nur halb-tags arbeitet, muss 4 Fortbildungs-Stunden machen.
Das ist in einem Gesetz festgelegt.
Es wird überprüft, ob Pflege-Fachkräfte die Kurse machen.
Die Prüfung macht der medizinische Dienst der Kranken-Kassen (MDK).