Kostenübernahme durch BG

Anja Lörch
Sachbearbeitung Ausbildung
ist gerne für Sie da!
Tel. 07433 / 90 99 865
Kursanmeldung:
07433/90 99 99
Für die Ausbildung in Erster Hilfe (Grundkurs) sowie für die Fortbildung (EH-Training) übernimmt die BG in vielen Fällen die Kosten. Die Teilnahme ist nach Klärung mit der BG und mit dem Arbeitgeber über das DRK abrechenbar.
Mitgliedsbetriebe der BGN (Nahrungsmittel- und Gaststätten) und BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) müssen die Anmeldeformulare im Onlineverfahren bei ihrer BG anfordern. BG- Abrechnungsformular (nicht für BGW-, BGN-, und Unfallversicherte)
Versicherte der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) müssen im Vorfeld das bei der Unfallkasse verfügbare Formular ausgefüllt zum Erste-Hilfe-Kurs mitbringen.
UKBW-Abrechnungsformular (auf der Webseite der Unfallkasse Baden-Württemberg)
Bei der Unfallkasse BUND, Wilhelmshafen muss vor dem Lehrgang eine Kostenübernahmeerklärung von der BG eingeholt werden. Diese Kostenübernahmeerklärung ist mit dem BG-Formular zum Kurs mitzubringen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Klären Sie die Gültigkeit des Formulars (siehe obige Anmerkungen). Wenden Sie sich ggf. direkt an ihre BG
- Ist das Formular vollständig? Namen der Teilnehmer, Adresse des Betriebs, Stempel/ Unterschrift (im Original), Name der zuständigen BG sowie die BG-Mitgliedsnummer.
- zu Kursbeginn muss dem Lehrgangsleiter unbedingt das Originalformular vorgelegt werden. Senden Sie uns bitte keine Formulare per Mail oder Fax zu.
Sollte eine Abrechnung über die BG nicht möglich sein, ist die Teilnehmergebühr zu entrichten. Eine nachträgliche Vergütung ist nicht möglich.
Für Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an unser Servicebüro Ausbildung unter Tel: 07433/9099-26 oder per EMail an: ausbildung(at)drk-zollernalb.de