Für die Ausbildung in Erster Hilfe (Grundkurs) sowie für die Fortbildung (EH-Training) übernimmt die BG in vielen Fällen die Kosten. Die Teilnahme ist nach Klärung mit der BG und mit dem Arbeitgeber über das DRK abrechenbar.
Um mit der BG abrechnen zu können, bitten wir Sie, das hier zum Download zur Verfügung stehende BG- Abrechnungsformular (nicht für BGW-, BGN-, und UVB Unfallversicherte) VOLLSTÄNDIG auszufüllen. Bitte prüfen Sie das Formular auf deren Aktualität, lassen Sie das Formular von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben und bringen Sie dieses bitte zum Kursbeginn mit.
Mitgliedsbetriebe der BGN (Nahrungsmittel- und Gaststätten), UVB (Bund und Bahn) und BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) müssen die Anmeldeformulare im Onlineverfahren bei ihrer BG anfordern.
Versicherte der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) müssen im Vorfeld das bei der Unfallkasse verfügbare Formular ausgefüllt zum Erste-Hilfe-Kurs mitbringen.
UKBW-Abrechnungsformular (auf der Webseite der Unfallkasse Baden-Württemberg)
Bei der Unfallkasse BUND, Wilhelmshafen muss vor dem Lehrgang eine Kostenübernahmeerklärung von der BG eingeholt werden. Diese Kostenübernahmeerklärung ist mit dem BG-Formular zum Kurs mitzubringen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Sollte eine Abrechnung über die BG nicht möglich sein, ist die Teilnehmergebühr zu entrichten. Eine nachträgliche Vergütung ist nicht möglich.
Für Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an unser Servicebüro Ausbildung unter Tel: 07433/9099-26 oder per EMail an: ausbildung(at)drk-zollernalb(dot)de